
Vom Frühjahr bis zum Herbst haben Rasenmäher Konjunktur. Nicht immer zur Freude der Nachbarn, die das Geknatter der Halmkürzer schon mal zur Raserei bringen kann. Die Maschinen-Lärmschutzverordnung sorgt für klare Sachverhalte.
Ob Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubbläser: So manche Nachbarschaft ist wegen dieser Maschinen schon empfindlich gestört worden. Sei es, dass sie einfach mörderisch laut waren oder weil sie zur „Unzeit" betrieben wurden. Die bundesweit geltende Verordnung soll die Nerven schonen und für mehr Eintracht sorgen.
Das Regelwerk führt 57 Geräte und Maschinen auf, die in Wohngebieten im Freien weder an Sonn- und Feiertagen noch werktags ...
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Quelle: FuG Juli 2009